Kostenübernahme & Verordnung

Kostenübernahme & Verordnung

Verordnungsfähig für den häuslichen Einsatz

MOTOmed – ein therapeutisches Hilfsmittel

Die MOTOmed Bewegungstherapiegeräte sind laut dem Hilfsmittelverzeichnis von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als Hilfsmittel anerkannt. Je nach Indikation ist der therapeutische Bewegungstrainer verordnungsfähig.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei folgenden Indikationen sind MOTOmed Bewegungstherapiegeräte nach §27 und §33 SGB V lt. dem Hilfsmittelverzeichnis  (§139 SGB V – Produktgruppe: 32 – Therapeutische Bewegungsgeräte) verordnungsfähig:

Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der neuromuskuloskeletalen und bewegungsbezogenen Funktionen der oberen und unteren Extremität (Muskelkraft, -tonus, -ausdauer, -koordination, Funktionen der Willkürbewegungen, Bewegungsmuster) mit Beeinträchtigung der Aktivitäten infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Trauma), des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrome bei spinalen Tumoren, Trauma), der Nervenwurzeln (z. B. Bandscheibenvorfall) oder neuromuskulärer Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophien).

Schritt für Schritt zum MOTOmed durch Verordnung

01_Information und Beratung
Unser kompetentes MOTOmed Team kann Sie sehr gerne beraten, welches MOTOmed und welche Ausstattung für Ihre Bewegungstherapie optimal und sinnvoll ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beratung mit Ihrem Arzt, Therapeuten oder Ihrer Krankenkasse und informieren über die MOTOmed Bewegungstherapie. Wir sind unter 07374 18-84 für Sie erreichbar.

02_MOTOmed kostenlos erproben und testen
Konnten Sie ein MOTOmed in einer klinischen Einrichtung oder Reha testen? Wenn nicht, erhalten Sie die Möglichkeit den Bewegungstrainer zu testen, denn vor einer Kostenübernahme durch die Kasse sollte eine Erprobung stattfinden. Ein geschultes, lizenziertes Sanitätshaus in Ihrer Nähe stellt Ihnen das MOTOmed für die Erprobung zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Sie an ein Sanitätsfachhaus in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns unter 07374 18-84.

03_Verordnung durch den Arzt / Rezept nach Hilfsmittelverordnung ausfüllen
Berichten Sie Ihrem Fach- oder Hausarzt von der MOTOmed Bewegungstherapie und den Fortschritten, die durch regelmäßiges Training möglich werden bzw. die Sie bereits in der Erprobungsphase erzielt haben. Der Arzt oder die Ärztin verschreibt für die Bewegungstherapie das MOTOmed als Hilfsmittel. Der Verordnung des Arztes / der Ärtzin, also dem Ausstellen eines Rezepts, geht eine Erprobungsphase in einer klinischen Einrichtung, im Fachhandel oder zu Hause voraus. Die Verordnung sollte eine medizinische Begründung des Arztes/der Ärztin beinhalten, die die medizinische Notwendigkeit und die Sicherung des Therapieerfolgs durch das MOTOmed thematisiert. 

04_Erprobungsbericht erstellen
Ein Erprobungsbericht über die notwendige Erprobungsphase wird erstellt, darin werden die Erfolge der MOTOmed Bewegungstherapie dokumentiert und der Therapienutzen aufgezeigt. Das Erstellen des Erprobungsberichts erfolgt gemeinsam mit den Therapeuten. Wir erleichtern Ihnen das Erstellen eines Erprobungsberichts in dem nach Modellen geordneten Downloadbereich.

Hilfsmittel-Positionsnummern

32.29.01.0015 | MOTOmed loop.la | Bein- oder Arm-/Oberkörpertrainer
32.29.01.0016 | MOTOmed loop light.la | Bein- oder Arm-/Oberkörpertrainer
32.06.01.0017 | MOTOmed loop.l | Beintrainer
32.06.01.0018 | MOTOmed loop light.l | Beintrainer
32.10.01.0004 | MOTOmed loop.a | Arm-/Oberkörpertrainer
32.29.01.0017 | MOTOmed loop kidz.la | Bein- oder Arm-/Oberkörpertrainer
32.06.01.0019 | MOTOmed loop kidz.l | Beintrainer
32.10.01.0006 | MOTOmed loop kidz.a | Arm-/Oberkörpertrainer

32.06.01.0011 | MOTOmed viva2 light | Beintrainer
32.29.01.0008 | MOTOmed viva2 light | Bein- und Arm- / Oberkörpertrainer
32.06.01.0007 | MOTOmed viva2  | Beintrainer
32.29.01.0006 | MOTOmed viva2  | Bein- und Arm- / Oberkörpertrainer
32.06.01.0001 | MOTOmed gracile12 | für Kinder
32.10.01.0001 | MOTOmed viva2 stativ | Arm- / Oberkörpertrainer

Die mehrstellige Hilfsmitel-Nummer auf dem Rezept sollte eindeutig zugeordnet sein, denn durch die Identifikation des Gerätetyps wird klar gekennzeichnet, welches Modell verordnet wird. Entsprechende Modelle und die zugehörigen Hilfsmittel-Nummern bitte oben aufgelisteten Positionen entnehmen.

04_Antragstellung bei der Krankenkasse
Die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und die Lieferung des MOTOmed Bewegungstherapiegeräts erfolgen über den Sanitätsfachhandel. Übergeben Sie die Verordnung zur Beantragung deshalb an das Sanitätshaus Ihres Vertrauens. Das Sanitätshaus reicht die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. 

05_Lieferung und fachkundige Einweisung
Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt die Lieferung des MOTOmed und die fachkundige Einweisung daran über das Sanitätshaus. Dadurch wird sicher gestellt, dass Sie Kenntnis haben über die Handhabung des MOTOmed und sofort mit der Bewegungstherapie starten können.

Wenn im täglichen Training Fragen aufkommen, rufen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Training. Nehmen Sie Kontakt mit unserem MOTOmed Team auf unter der Telefonnummer 07374 18-84. Sie können uns aber auch per Mail: oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

 

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