MOTOmed Bewegungstherapie sitzend & liegend
Die MOTOmed Bewegungstherapie wurde für Menschen mit Bewegungseinschränkungen entwickelt und ergänzt physio-, ergo- und sporttherapeutische Maßnahmen. Anwender*innen können sitzend im Rollstuhl oder vom Stuhl aus trainieren. Im Liegen wenden Patient*innen das MOTOmed vom Pflegebett oder von der Therapieliege aus an.
Die gerätebasierte Bewegungstherapie mit dem MOTOmed ist in Deutschland bei vielen Indikationen von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt. Informieren lohnt sich!
Therapie-Modi
passiv
Die motorbetriebene Bewegung ohne Kraftaufwand eignet sich zur Regulierung des Muskeltonus, zur Lockerung der Muskulatur und zur Frühmobilisation nach langen Ruhezeiten. Das passive Training fördert die Durchblutung, die Verdauung und die Gelenkbeweglichkeit.
assistiv
Bei der motorunterstützten Bewegungstherapie ermöglicht die Funktion MOTOmed ServoTreten einen leichten Übergang vom passiven zum aktiven Training. Die assistive Bewegung fördert Kraft und Ausdauer schon bei geringsten Eigenkräften.
aktiv
Das aktive Training mit eigener Muskelkraft gegen fein dosierbare Bremswiderstände kräftigt die Bein-, Arm- und Oberkörpermuskulatur und stärkt das Herz-/Kreislaufsystem.
Mit dem Aktiv/Passiv-Wechsel beste Therapie-Ergebnisse erzielen
Anhand abwechselnder Belastungs- und Erholungsphasen (Intervalle) durch aktives und passives Training wird gezielt ein höherer Trainingsreiz gesetzt, der zu einem größeren Therapieerfolg führt.
Konfigurieren Sie Ihr persönliches MOTOmed
Über den MOTOmed Produktkonfigurator gestalten Sie Ihr MOTOmed ganz nach Ihren Bedürfnissen. Schnell, einfach und unverbindlich. Probieren Sie es aus und konfigurieren Sie jetzt Ihr persönliches und individuell angepasstes MOTOmed.
Verordnungsfähigkeit
Bei vielen Indikationen sind laut deutschem Hilfsmittelverzeichnis MOTOmed Bewegungstherapiegeräte von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt und deren Erstattung kann beantragt werden. So kann ein MOTOmed bei neuromuskulären oder neurologischen Erkrankungen (z.B. bei Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Parkinson oder bei Folgen von Schädel-Hirn-Verletzungen), die zu Einschränkungen der Arm- und Beinmuskulatur führen, beantragt werden.